Die rechtssichere Durchführung von Kaltakquise erfordert besondere Aufmerksamkeit im DACH-Raum. Hier findest du die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Best Practices für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Kennzeichnungspflicht für KI-Anrufe ab August 2025 (EU)
Ab dem 2. August 2025 gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte – das betrifft auch KI-basierte Outbound- und Inbound-Calls, wenn diese mit Menschen geführt werden.Was bedeutet das?
Unternehmen müssen klar und verständlich darauf hinweisen, wenn ein Anruf von einer KI durchgeführt wird.
Die Kennzeichnung muss für den Gesprächspartner eindeutig sein, z.B. durch eine Ansage wie:
“Dieses Gespräch wird von einer künstlichen Intelligenz geführt.”
Wen betrifft die Pflicht?
KI-Interaktionen wie Chatbots oder Sprachassistenten, die mit Kunden oder Interessenten kommunizieren.
Inhalte, bei denen der Eindruck entstehen könnte, ein Mensch führe das Gespräch, obwohl tatsächlich eine KI agiert.
Empfehlung:
Kennzeichne bereits jetzt alle KI-Anrufe – sowohl eingehend (Inbound) als auch ausgehend (Outbound) – mit einer kurzen, klaren Ansage. So bist du immer auf der sicheren Seite und schaffst Transparenz und Vertrauen.Hinweis:
Bis zum Inkrafttreten der Regelung gibt es noch keine generelle gesetzliche Verpflichtung, aber ab August 2025 ist die Kennzeichnung verpflichtend. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.Mit BEK-Agent und diesen Best Practices kannst du deine Kaltakquise-Kampagnen im DACH-Raum rechtssicher durchführen und gleichzeitig maximale Effektivität erzielen!